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„Ryanair-Päppeln“ ist illegal
Erstmals hat ein deutsches Gericht Subventionen eines Flughafens für die irische Billigfluggesellschaft Ryanair für unzulässig erklärt. Europaweit ist es jedoch bereits die dritte juristische Niederlage auf diesem Feld für die Iren, für die Gebührennachlässe und „Marketingzuschüsse“ Teil des Geschäftsmodells sind.
Handelsblatt
Erstmals hat ein deutsches Gericht Subventionen eines Flughafens für die irische Billigfluggesellschaft Ryanair für unzulässig erklärt. Europaweit ist es jedoch bereits die dritte juristische Niederlage auf diesem Feld für die Iren, für die Gebührennachlässe und „Marketingzuschüsse“ Teil des Geschäftsmodells sind.
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